Personalengpass durch Leiharbeitnehmer kompensieren
Personalbedarf der Entleiher
Als Entleiher wird im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung der Arbeitgeber bezeichnet, der Personal von einer Agentur für Arbeitnehmerüberlassung erhält. Der Bedarf an Leiharbeit beispielsweise in Lübeck hat unterschiedliche Gründe. Häufig benötigen Unternehmen aufgrund eines hohen Krankenstandes im eigenen Betrieb eine personelle Aufstockung. Es ist abzusehen, dass das fehlende Personal nur temporär seine Tätigkeit nicht ausübt. Deshalb lohnt es sich für ein Arbeitgeber nicht, weiteres Personal dauerhaft einzustellen. Zwar verfügen Arbeitgeber über das Recht, eine Probezeit mit fristgerechter Kündigungsfrist in einem Arbeitsvertrag zu vereinbaren, jedoch ist der Einstellungsprozess deutlich aufwendiger. Des Weiteren wird das Personal meistens kurzfristig benötigt. Ist der Arbeitgeber erst gezwungen ein aufwendiges Bewerberauswahlverfahren zu durchlaufen, um geeignetes Personal zu finden, ist eine kurzfristige zeitlich limitierte Einstellung nicht möglich.
Ein weiterer Faktor die Leiharbeit in Lübeck zu beanspruchen, ist der Umstand des wirtschaftlichen Risikos. Bei einer Festanstellung von mehr als einem Arbeitnehmer, kann der Arbeitnehmerüberschuss zu finanziellen Verlusten führen, die das bisherige Stammpersonal negativ beeinträchtigt. Um das wirtschaftliche Risiko zu minimieren, rentiert sich die Leiharbeit im Vergleich zu einer Festanstellung.
Personalvermittlung verleihen Arbeitnehmer
Stellt ein Arbeitgeber fest, dass die Personalaufstockung nötig ist, nimmt dieser Kontakt zu einer Personalvermittlung auf. Dort schildert der Arbeitgeber, für welche Fachbereiche neues Personal gesucht wird. Wie lange die Arbeitnehmerüberlassung zu vereinbaren ist und wie viele Leiharbeitnehmer benötigt werden. Das Personalbüro prüft anhand seiner Angestellten, welche Leiharbeitnehmer für die Anfrage in Betracht zu ziehen sind. Ein Arbeitgeber kann auch mit mehreren Personalvermittlungen zusammenarbeiten, wenn eine davon nicht ausreichend Arbeitskräfte zur Verfügung stellen kann.
Nimmt der Arbeitgeber die Dienstleistung der Personalvermittlung in Anspruch, so wird die Arbeitnehmerüberlassung schriftlich fixiert. Die Vertragsvereinbarung zwischen dem Verleiher, also der Personalvermittlung und dem Entleiher, basiert auf die deutsche Rechtsfassung. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt unter anderem die Vereinbarung zwischen Verleiher und Entleiher. Letzterer muss anzeigen, für welche berufliche Tätigkeit ein Leiharbeitnehmer eingesetzt wird. Er muss dem Verleiher garantieren, diesen ausschließlich in der vereinbarten Tätigkeit einzusetzen. Bei Nichteinhaltung steht dem Verleiher das Recht zu, das verliehene Personal vorzeitig abzuziehen.
Sofern die Rechtsvorschriften von allen Seiten eingehalten werden, ist die Leiharbeit in Lübeck für alle gewinnbringend. Der Arbeitgeber kann mit geliehenem Personal bestimmte Perioden ausgleichen. Der Verleiher bietet einen flexiblen Service, der den Arbeitsmarkt insgesamt bereichert. Der Leiharbeitnehmer erhält eine feste Anstellung bei der Personalvermittlung und kann vielseitige Tätigkeiten ausüben. Das ist besonders für ungelernte Fachkräfte entscheidend. Fast jeder zweite Leiharbeitnehmer wird als Helfer eingesetzt. Die Helfertätigkeit setzt oftmals keine bestimmte Qualifikation voraus. Arbeitgeber können beim Personalbüro aber anfragen, ob ein Helfer bereits im erforderlichen Fachbereich tätig war. Daraus ergibt sich zumindest für den Arbeitgeber ein relevanter beruflicher Erfahrungswert.
Anstellung des Leiharbeitnehmers
Die Leiharbeit in Lübeck sieht vor, dass ein Leiharbeitnehmer nicht direkt beim Entleiher angestellt wird. Dieser schließt ein Arbeitsvertrag mit der Personalvermittlung. In der Regel wird zwischen beiden Parteien eine Probezeit vertraglich festgelegt. Der Leiharbeitnehmer ist nach seinen beruflichen Qualifikationen zu verleihen und ist verpflichtet alle zumutbaren Tätigkeiten auszuführen. Die arbeitsrechtliche Gewährleistung übernimmt die Personalvermittlung. Und entlastet damit den Entleiher. Dieser ist gegenüber dem Leiharbeitnehmer nur im Rahmen der Arbeitssicherheit verpflichtet, muss für diesen aber keine Lohnabrechnung anfertigen oder entscheidet grundsätzlich über sein Arbeitsverhältnis.
Der Arbeitgeber, der über die Leiharbeit in Lübeck Personal leiht, hat keinen Anspruch auf Entschädigung für Fehltage durch Krankheit des Leiharbeitnehmers. Der Verleiher stellt nur sicher, dass das geforderte Personal den beruflichen Qualifikationen entspricht, nicht aber die Tätigkeit in vollem Umfang zu jederzeit ausübt. Dem Arbeitgeber wird aber zugestanden, weiteres Personal anzufordern, wenn der tätige Leiharbeitnehmer aufgrund von Krankheit temporär ausfällt. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Verleiher und Entleiher bezüglich des ausfallenden Leiharbeitnehmers bleibt davon unberührt.
Kosten für Leiharbeitnehmer
Die anfallenden Kosten für die Leiharbeit in Lübeck sind gesetzlich durch den Mindestlohn und die Tarifverträge geregelt. Für den Entleiher kommen noch Kosten für die Sozialversicherung und sonstige Abgaben hinzu. Außerdem erhebt der Verleiher eine Grundgebühr, die sich nach der beruflichen Qualifikation des Leiharbeitnehmers richtet. Ein Helfer für Produktion oder auf dem Bau wird geringer entlohnt und somit fällt auch die Grundgebühr deutlich niedriger aus als bei einem Fachangestellten mit Berufsabschluss.
Die genauen Kosten sind mit der Personalvermittlung schriftlich zu vereinbaren. Arbeitgeber können sich vor der Zustimmung zur Arbeitnehmerüberlassung Angebote von mehreren Agenturen für Leiharbeit einholen. Da es auf dem Markt der Arbeitnehmerüberlassung konkurrierende Agenturen gibt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, ein gutes Angebot zu erhalten, welches das wirtschaftliche Risiko als Arbeitgeber deutlich minimiert.
Chance durch Leiharbeit
Die Leiharbeit in Lübeck bietet sowohl für den Leiharbeitnehmer als auch dem Entleiher eine große Chance. Leiharbeitnehmer sind meistens deshalb bei einer Personalvermittlung beschäftigt, weil sie den Einstieg auf dem ersten Arbeitsmarkt bisher nicht geschafft haben. Ihr vorrangiges Ziel ist es, irgendwann auf dem ersten Arbeitsmarkt eine angemessene Stelle zu finden. Für einen Arbeitgeber ergibt sich daraus die Chance, einen geeigneten Arbeitnehmer zu finden, der dauerhaft einzustellen ist. Anstatt ein Bewerbungsmarathon zu durchlaufen, bietet die Leiharbeit auf praktische Art die Möglichkeit, passendes Personal zu finden. Nicht selten bieten die Personalfirmen auch die Tätigkeit von sogenannten Headhuntern an, die gezielte Facharbeiter nach den Vorgaben des Auftraggebers suchen.
Erweist sich ein bisheriger Leiharbeitnehmer dank der Leiharbeit in Lübeck als sehr zuverlässig, ist die feste Einstellung in Betracht zu ziehen. Hierzu sei der Hinweis gegeben, dass eine Abwerbung nur nach rechtlicher Zulassung möglich ist. Obwohl der Leiharbeitnehmer in mehreren Betrieben tätig ist, besteht ein vertragliches Arbeitsverhältnis mit der Personalvermittlung. Die Agenturen sind aber meistens damit einverstanden, dass ein Leiharbeitnehmer schnellstmöglich eine Anstellung aus dem ersten Arbeitsmarkt annimmt.